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   BVerwG, 04.06.1986 - 6 PB 3.86   

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https://dejure.org/1986,5543
BVerwG, 04.06.1986 - 6 PB 3.86 (https://dejure.org/1986,5543)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1986 - 6 PB 3.86 (https://dejure.org/1986,5543)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1986 - 6 PB 3.86 (https://dejure.org/1986,5543)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer mitbestimmungsbedürftigen personellen Angelegenheit bei einer Umsetzung innerhalb eines Zentralkrankenhauses - Der Mitbestimmung des Personalrates unterliegende Maßnahmen - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Zulassungsgrund zur Revision

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 6 PB 3.86
    Bei einer Umsetzung besteht diese Möglichkeit trotz ihres Rechtscharakters als innerorganisatorischer Angelegenheit stets (vgl. BVerwGE 60, 144; Beschluß vom 21. Juli 1982 - BVerwG 2 B 29.81 -).
  • BVerwG, 10.01.1983 - 6 P 11.80

    Ausübung einer Nebenbeschäftigung gegen Entgelt - Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 6 PB 3.86
    Dies steht nicht in einem rechtsgrundsätzlichen Widerspruch zu den von der Nichtzulassungsbeschwerde als Divergenzentscheidungen angeführten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11.80 - (ZBR 1983, 308 = PersV 1983, 507) und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - (DVBl. 1984, 46 = ZBR 1984, 76 = PersV 1985, 68).
  • BVerwG, 01.08.1983 - 6 P 8.81

    Antrag auf Beurlaubung - Dienstbezüge - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 6 PB 3.86
    Dies steht nicht in einem rechtsgrundsätzlichen Widerspruch zu den von der Nichtzulassungsbeschwerde als Divergenzentscheidungen angeführten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11.80 - (ZBR 1983, 308 = PersV 1983, 507) und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - (DVBl. 1984, 46 = ZBR 1984, 76 = PersV 1985, 68).
  • BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 29.81

    Qualifizierung der Umsetzung als innerbehördliche Organisationsmaßnahme ohne

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 6 PB 3.86
    Bei einer Umsetzung besteht diese Möglichkeit trotz ihres Rechtscharakters als innerorganisatorischer Angelegenheit stets (vgl. BVerwGE 60, 144; Beschluß vom 21. Juli 1982 - BVerwG 2 B 29.81 -).
  • BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 6.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Er beruht jedenfalls in der für die Entscheidung dieser Rechtssache ausschlaggebenden Frage, ob die Anordnung des Dienststellenleiters, monatlich unter Angabe des jeweiligen Bearbeiters eine Liste der von ihm erledigten Rechtsbehelfe zu erstellen und dem Sachgebietsleiter vorzulegen, in ihrer Auswirkung auf den Rechtsstand der Bediensteten (vgl. Beschluß vom 4. Juni 1986 - BVerwG 6 PB 3.86 -) einem der in den §§ 63, 65 und 66 BremPersVG beispielhaft aufgezählten Mitbestimmungstatbestände in etwa gleichkommt, auf einer besonderen Rechtslage.
  • VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15

    Mitbestimmung - Allzuständigkeit; Kinder- und Familienzentrum; Küchenleitung;

    In diesem Sinne ist wegen ihrer Auswirkung auf die Beschäftigten mitbestimmungspflichtige Maßnahme nur diejenige Handlung oder Entscheidung der Dienststelle, "die den Rechtsstand der Bediensteten oder eines einzelnen Bediensteten berührt", wofür allerdings ausreicht, dass sie Rechte beeinträchtigen kann (vgl. BVerwG, B. v. 10.1.1983 - 6 P 11.80 - und B. v. 4.6.1986 - 6 PB 3.86 -).".
  • OVG Bremen, 15.11.1988 - PV-B 4/88

    Treffen einer vorläufigen Regelung durch den Dienststellenleiter bei Maßnahmen,

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  • VG Bremen, 31.01.2008 - P K 283/07

    Mitbestimmung bei Bewilligung von Altersteilzeit und Teilzeitbeschäftigung

    Das OVG Bremen, das der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt, sieht wegen ihrer Auswirkung auf die Beschäftigten nur diejenigen Handlungen oder Entscheidungen der Dienststelle, die in den beispielhaften Mitbestimmungstatbeständen nicht aufgeführt sind, als mitbestimmungspflichtig an, die den Rechtsstand der Bediensteten oder eines einzelnen Bediensteten berühren, wofür allerdings ausreicht, dass sie Rechte beeinträchtigen können (OVG Bremen, Beschluss vom 24.01.1989 - PV 3/88 unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 10.01.1983 - 6 P 11.80 und vom 04.06.1986 - 6 PB 3.86).
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